1700-1800
Im Stadtarchiv ist nachstehende Abrechnung aus dem Jahre 1750 vorhanden und wird als älteste dem Wortlaut nach hier wiedergegeben: Holzmindische Schützen Rechnung über Einnahme und Ausgabe von dem gehaltenen Schützen Hoff in Anno 1750, geführet von denen 4 Schäffers
Johann Hermann Stollen
Jobst Henrich Kumlehn
Hans Hermann Timpen
Johann Bernhard Herbst
1. Rotte Rottmeister Henrich Kölmann mit 28 Schützen
2. Rotte Rottmeister Brasum mit 33 Schützen
3. Rotte Rottmeister Beverunge mit 35 Schützen
4. Rotte Rottmeister Niemeyer mit 30 Schützen
5. Rotte Rottmeister Ohlshausen mit 28 Schützen
6. Rotte Rottmeister Bergei mit 24 Schützen
7. Rotte Rottmeister Brandmüller mit 20 Schützen
8. Rotte Rottmeister Joachim Manegold mit 21 Schützen
9. Rotte Rottmeister Hellmann mit 27 Schützen
10. Rotte Rottmeister Huxmann mit 26 Schützen
11. Rotte Rottmeister Ernst Schiader mit 24 Schützen
12. Rotte Rottmeister Henrich Meyer mit 25 Schützen
Summe: 12 Rotten mit 321 Schützen
Die Chargen sind leider nicht aufgeführt. Bei den zusätzlichen Spenden sind lediglich aufgeführt: Fändrich Polmann, 12 Volonteurs, 5 Corporals. Die ganze Abrechnung führen die oben genannten 4 Schäffers. Sie haben auf der Steinbreite eine errichtete „Schaffer Lauben" aus May hergestellt. Sie rechnen nach folgender Währung ab: 1 Thaler = 36 Mariengroschen, 1 Mariengroschen = 8 Pfennige. In der Schäffer Lauben ist in 3 Tagen verconsumirt 1 Thl., 5 mg. Vor Tabac und Pfeiffen 1 Thl., 2 mg und ausgegeben wurden 9 Pfund Lichter. In der Schlußrechnung erscheinen als „noch ausgegeben" vor Tabac, Pfeiffen, Licht und Öhl = 1 Thl, 10 mg. — „Denen 4 Schäffer vor die gehabte Mühewaltung bei den Schützen Hoff ihr Gebühr jeden 1 Thl, 12 mg." Auf der Steinbreite waren Bänke, Tische und Dielen errichtet. Aus May waren Kränze und eine Krone geflochten. Die Einladung der „Frembden" oblag dem Adjudanten, der für seine Mühewaltung 6 mg und für Papier und Tinte 9 mg erhielt. Musik Aufwartung bei den Schützenhof machten: 2 Tambours von Holzminden, 1 Tambour von der hiesigen Garnison und einer aus Stahle. Dazu kamen: der Garnison Quer-Pfeiffer aus Seesen, der Garnison Quer-Pfeiffer der hiesigen Garnison und 6 Musicanten. Britze Meister waren Meister Raabe und Niemeyer. Schützen Meister war Senator Kerl von der 6. Rotte, der pflichtschuldigst 2 Halbe Faß Brühan stiftete. Dasselbe stiftete die Caemerey in Holtzminden. Für den Schützenmeister wurden angeschafft: 1 Huth, der geschmückt war. Ingleichen 1 Paar Strümpfe". Für den Vogel wurde neues Band gekauft, er wurde also an einem Seidenband getragen. Auch die Fahnen erhielten neue Bänder. zum Gewinst (Preis) wurde ein Zinnen Becken angeschafft. Die Scheiben Gucker, der Gewinst Träger, die beiden Stadt Dieners und die Wache für die Lauben erhielten ihre Bezahlung. Die Grenzbeziehung (Schnaat, auch Grenzgang) wurde für den dritten Tag des Festes durch einen Bothen der Lüchtringischen Gemeinde kundgetan. (Später wurden auch Schnaatgänge nach Altendorf erwähnt). Vor 19 Halbe Faß Brühan, welche über den Schützenhof vertrunken, jedes Halbe Faß kostet inclusive der Accise und Auftrage Lohn 3 Thaler, 21 mg, 2 Pfg. thut ... 68 Thl., 7 mg, 6 Pfg.
1 Braufaß enthielt 120 Stübchen etwa 467 Liter Bier. 1 Tonne Bier enthielt 40 Stübchen etwa 156 Liter Bier. 1 Kanne Brühan etwa 1/2 Stübchen etwa 1,9 Liter Bier.
Der Brühan war das Bier, das die brauberechtigten Bürger brauten. Rechnungen über Brantwein finden sich für die Musikanten und die oben genannten Bediensteten. Eine Kanne Brantwein kostete 2 1/2 mg.
Rathaus, Ratskeller und Wirtschaften
Der Platz vor dem Rathaus auf dem Markt war Versammlungsort für alle Veranstaltungen. Das Rathaus beherbergte Stadtkanzlei, Gericht- und Gildesaal, Hochzeitssaal, Ratskeller und Herberge. Tagungsort war die Ratsstube. In dieser wurden alle prominenten Gäste, meistens die auswärtigen, empfangen, wenn man es nicht vorzog, in den Bürgerhäusern zu pokulieren, wozu man die Getränke vom Kellerwirt bezog. Aus den Akten ist ersichtlich, daß Gäste zum Schützenhof manchmal erst in der Ratsstube empfangen wurden, ehe sie auf die Steinbreite geführt wurden. Hier gab es ja auch Wein, den der Kellerwirt ausschenkte. Die Bürgerschützen hielten ihre Versammlungen, bei denen es sich meistens um Wahl der Chargen handelte, auch in den zahlreich vorhandenen Gaststätten ab. In der Zeit von 1754 bis 1761 sind in Holzminden bekannt: 14 Wein- und Bierschänken, dazu als Nummer 15 die Ratsapotheke, die den „aqua vif"-Ausschank gepachtet hatte. Keller-und Krugzins waren die Haupteinnahmen der Stadt; denn die städtischen Einnahmen und Ausgaben bewegten sich in den Jahren 1754 bis 1761 zwischen 500 und 700 Talern, von denen der Kellerwirt allein 230 Taler erbrachte. Durch Vorkommnisse, vor allem bei dem Frei- und Junggesellenschießen mit Grenzbeziehungen, die teilweise ausarteten, wurde mehrfach das Abhalten der Feste verboten. Die unruhige Zeit des Siebenjährigen Krieges 1756 bis 1763 trug ebenfalls dazu bei. Holzminden wurde am 15. Juli 1757 von den französischen Truppen ohne Widerstand unter dem Marschall D'Etrèes besetzt und die Häuser geplündert. Die Feldmark lag größtenteils brach. Die Stadt hatte im Jahre 1740 bereits 2452 Einwohner. Die Zahl war nach dem Krieg auf 1611 Menschen zurückgegangen. Der damalige Bürgermeister Heinrich Barteis (Amtszeit 1761 bis 1778) setzte sich sehr für die Wiederabhaltung des Schützenhofes und für die Bürger- und Junggesellenschießen ein. Bereits am 7. Mai 1763 wurde ein Schützen-Reglement herausgegeben und danach ab 1764 wieder Schützenhöfe abgehalten. Nicht uninteressant ist es, einige Bestimmungen dieser Verordnung über die Schützenhöfe näher zu betrachten. Vorab erfolgt zunächst die Wiedergabe des Originales.
Da ist zunächst der Paragraph zwei, wonach jeder Bürger bei Strafandrohung verpflichtet ist, mitzumarschieren. Diejenigen, die „Befreiungen" hatten, finden wir in den Abrechnungen in der Regel in der Spendenliste. Der Paragraph elf zeigt, welch große Vorteile „nach alter Observanz" der Schützenmeister bis zum nächsten Freischießen hatte: Freyheit von Jagten: Zu den Treiberdiensten mit Wagenstellung war Holzminden von altersher verpflichtet. Das waren besonders lästige Tage, wenn sie in die Zeit der Feldbestellung oder Erntezeit fielen. Zuerst wurde ein großer halbrunder Kessel mit Netzen und Lappen abgesteckt. Dann begann von sehr weit her das Treiben des Wildes in diesen abgesteckten Kessel. Bei Nacht mußten auf der ganzen langen Treiberlinie Feuer unterhalten werden, damit das Wild nicht nächtlicherweile zurückflutete. So dauerte das Zusammentreiben des Wildes zwei bis drei Tage, wenn man die Zeit dazu rechnet, die mit dem Abstecken des Kessels dazukam, kehrte der Bürger erst nach einer Woche wieder nach Hause zurück. Freyheit von Wachten: Aus einer Anweisung für die Rottmeister hat man genaue Kenntnis über den Wachtdienst. Jeden zwölften Tag (zwölf Rotten abwechselnd) hatte der Rottmeister und sechs eingeteilte Bürger Wachtdienst auf der Wache vor dem Tor. Das Haupttor lag am Ende der Mittleren Straße. Einige der Aufgaben für die Wachthabenden seien kurz genannt. Neben der Bewachung der Stadteingänge wurde um 12 Uhr in allen Gaststätten abgeklopft, Feierabend geboten. Zänkereien oder Schlägereien waren zu schlichten und renitente Elemente abzuführen. Auf Fremde, die ohne polizeiliche Genehmigung sich in der Stadt aufhielten, war besonders zu achten. Nachtschwärmer und Leute, die ohne Laterne die nächtlichen Straßen begingen, wurden zur Anzeige gebracht. Über den Umgang mit Feuer und Licht auf Straßen und Gebäuden waren seitenlange Erlasse ergangen, die besonders streng befolgt werden mußten. — Der Wachtdienst für die Bürger hörte erst auf, als 1826 die Stadt mehrere Nachtwächter einstellte. Von den lästigen Einquartierungen und Kriegsfuhren war der Schützenmeister befreit. Baugewerke und Reihefuhren waren Hand- und Spanndienste, die für die Stadt geleistet werden mußten. Holzminden hatte in der Stadt eine weit ausgebaute Wasserführung und viele Straßen waren zu unterhalten, was alles durch persönliche Arbeit der Bürger ausgeführt wurde, eine Vergabe an Unternehmer kannte man kaum. Ein Auszug über die Abrechnung des Schützenhofes 1764: Holzmindische Schützenrechnung über Einnahme und Ausgabe von denen gehaltenen Schützen Hofe in Anno 1764. Geführet von denen vier Schaffern: Christian Heinrich Fetköter Jobst Heinrich Kumlehn Christian Stolle Johann Friedrich Polmann
Schützenmeister Pankuchen, der zwei Faß Bier stiftete. Frau Löbken hat der Bürgerschaft den Hut geschonken. Müller Krekeler stiftete „vor den besten Schuß am zweiten Tag" eine Tonne Bier. Eine große Schüssel zum zweiten „Gewinnt" geben und einen Ring die große Schüssel zumachen. Noch eine kleine Schüssel zu Höxter geben. Auf der Steinbreite wurden „Lauben" errichtet, May angefahren, Tische und Bänke aufgestellt, Krone und Kreuze aus May geflochten. Zur Beleuchtung wurden 22 holzerne Leuchters angeschafft. Das „Hereinblasen der Bürgerschaft" erfolgte durch die Stadt-Musikanten. Die Caemerey gab für Bier einen Zuschuß von 22 Taler, 30 Groschen Freibier täglich zwei Kannen Bier für: 24 Unter-Offiziers, vier Scheffers, zehn Musicanten, drei Tambauren, zwei Britze-Meister, zwei Gewinst-Drägers, zwei Gerichts-Diener und zwei Scheiben Seher. Die Junggesellen drängten nun auch, wieder ein Fest abhalten zu können. Der Bürgermeister Heinrich Bartels setzte sich für diese ein. Der Bericht darüber ist sehr aufschlußreich: Auszüge und Bericht von der Geheimrats-Registerakte Nr. VI 1479 aus den Jahren 1765 bis 1791 betreffend Frei- und Junggesellenschießen-Vorkommnisse in Holzminden 8. März 1765 Einstellung des Schützenhofes. Bericht des Bürgermeister Bartels mit der Bitte, das Freyschießen wieder erstehen zu lassen: Wir haben hier eigentlich keinen Schützenhof, sondern einen kleinen Anger auf der Steinbreite, mit Garten umgeben, wo sowohl das Bürger- als auch Jung-Gesellen-Schießen, nach dem vor Erbauung Hochfürstl. Eisenfabrik die sonst dazu gewidmete Gegend zu Eigen genommen, gehalten worden. Die Kämmerei Casse, welche zu dem Bürgerschießen sonnten gewöhnlich 7 Elle Tuch und zwei Faß Bier hergegeben, gibt hierzu nichts. Vielmehr muß jeder Jung-Geselle 7 bis 3 G. zu den bestimmten Gewinne concourriren. Wie das Frey-Schießen überhaupt betrachtet zu seinem besonderen Gegenstande in den letzteren Zeiten wird weiter hierselbst nichts gehabt, als teils der Bürgerschaft alljährlich einen gewissen Tag zur erlaubten Ergötzlichkeit zu gönnen, vorzüglich aber, der aus 117 Mitgliedern bestehenden Brauer-Innung, wovon keine alle 2 1/2 Jahre eines die Reihe zum Brauen trifft, einen merklichen Absatz in Bier eben zu einer Zeit zu verschaffen, wo solches sehr leicht sauer wird. Eben solche Bewandniss hat es mit diesem Junggesellen-Schießen. So solche Euer Herzog durchlauchtigst getreueste Bürgerschaft der untertänigsten Hoffnung lebet, dass: nachdem deren Verordnungen Grenzen gesetzet, obiger Ursack wegen und in Gnädigster Betracht der in Altendorf bey der letzten Grenz-Beziehung verursachte Schade nur in 2 B 15 Gr. befunden worden ihr künftighin gnädigste Erlaubnis zum Frey-Schießen hin wiederum ertheilet werden würde. Umsomehr dürften höchstdieselben zu diesem Jung-Gesellen-Schießen, wobei jene unordentliche Grenzt-Beziehung völlig ceshiret, gnädigsten Consens zu erteilen huldreichst geruhen. Ich verharre meines gnädigsten Herzogs hochfürstlicher Durchlaucht untertänigster Knecht Rupertus Carl Heinrich Barteis Holzminden, den 29. April 1765
Am 21. Mai 1768 wurde nochmals ein Antrag auf Wiedergestattung des Schützenhofes gestellt, aber abgelehnt. In einer aufrichtigen Erzählung des „allhier gehaltenen Junggesellen-Schießens" heißt es, daß seit 14 Jahren, „teils weil hiesige Stadt sechs Jahre unter den Bedrängnissen des Krieges hat seufzen müssen, teils anderer Ursachen und Umstände halber kein Junggesellenschießen gehalten wurde. Wie nun von dem vorjährigen Junggesellen-Schießen zu Stadtoldendorf ein vieles erzählt wurde, so fanden sich auch unter denen hiesigen jungen Leuten verschiedene, die sich gern nach so langen Jahren ein gleich Vergnügen machen wollten. Es wurde ihnen gleich anfangs geraten, daß sie ja solche Offiziere wählen möchten, die durch ihr Ansehen und einige Einsichten gute Ordnung zu erhalten wüßten." Die von dem Prinzen zu Bevern geschenkte Fahne wurde durch einen Stadtdiener dem Fähnrich Kayser ins Haus geschickt. Aber ab 12. März 1770 wurde das Junggesellenschießen wieder verboten und die Gewehre eingezogen. Der Magistrat glaubte, in schlechten Jahren das Fest der Ergötzlichkeit versagen zu müssen, damit die Abgaben richtig hereinkamen. Oft wollten auch die Väter nicht, daß die Söhne — Junggesellen — verschwenderisch Geld ausgaben. In der Verbotszeit ging die Holzmindener Jugend zu dem Freischießen in Stahle, Lüchtringen, Corvey-Vitusfest und brachten das Geld „außer Landes". Das wurde in den Anträgen auf Wiedergenehmigung seitens des Stadtmagistrats wehmütig hervorgehoben. Auf Antrag an den Landdrosten zu Meyern von Holzminden vom 4. März 1773, das Junggesellen-Freischießen zu genehmigen, wurde es am 17. März des gleichen Jahres genehmigt und nach dem eingesandten Reglement vom 4. Mai 1773, das nachstehend wiedergegeben wird, abgehalten.
An des Herrn Landes - Drosten von Meyern Hochwohlgeboren Gehorsamster pro Memoria
in huldigster Aufforderung herz. Hochwohlgeborenen wehrtgeschätzten Beistandes habe ich hiermit das jenige, was bei den hiesigen Jung Gesellen schon zeither beobachtet und üblich gewesen, gehorsamst anzuzeigen:
1. werden diejenigen Jung Gesellen, welche sich zu diesem Scheiben Schießen engagieren, von den Beyden Schäffers eingeschrieben, worauf ein jeder 11 Mg vorlegen muß, hiervon werden die Gewinner bezahlet und das übrige zur Bewirtung und sonstiger Unkosten verwandt, worüber obgedachter Schäffers die Rechnung führen.
2. besteht die ganze Gesellschaft aus 2 Companien, jede von 60 Mann, wobei die erforderlichen Ober- und Unterofficieren durch die Mehrheit der Stimmen erwählt werden.
3. gedauert der Schützenhof zwei Tage, am ersten Tage wird um den Schützenmeister schossen, welcher folgende Gewinne erhält, als 1. einen neuen Huth 2. ein neues Halstuch 3. ein Paar Strümpfe 4. ein Paar lederne Handschuhe
Der Schützenmeister trägt diese zwei Tage eine silberne Medaille, welche von des Hochfürstlichen Printzen von Bevern durchl. Gnädigst geschenket worden, an einem seidenen Bande am Halse. Am 2ten Tage werden ausgeschossen
1. einen zinnernen Becher 2. ein seidenes Halstuch 3. ein Paar Strümpfe 4. ein Paar lederne Handschuhe
4. wird vor dem aus Marsch einem jeden bey nachdrücklicher Strafe aufgelegt, sich sittsam und ruhig zu bezeigen, auch alles Schießens in der Stadt gäntzlig zu enthalten.
5. Bey der zu Sammenkunft auf dem Rath-Keller wird diese Zank und Streit gemeldet, die unruhigen Köpfe sofort weggeschaft. Dieses wären also die Haupt Punkte, wie es bey den sonstigen Junggesellen Schießen gehalten worden ist. ich verharre mit allem respect
Euer Hochwohlgeboren ganz gehorsamster Diener G. Sigmund Kerl Holzminden, 4ten May 1773
Am 13. Juni 1774 wurde wieder eine neue Schützenordnung erlassen. Bei einem Vergleich stellt sich heraus, daß es ein Formular ist, und wortwörtlich mit dem vom Jahre 1764 übereinstimmt. Der Rat der Stadt hat sich also in Wolfenbüttel Formulare drucken lassen, die im gewissen Sinn eine Polizei-Verordnung für Schützenhöfe waren. Nach diesem Reglement sind dann eine Reihe großer Schützenfeste gefeiert worden. Das am 19. April 1779 genehmigte Bürgerschießen behagte aber dem Fabrikanten der Stahl- und Eisenfabrik Holzminden, Oberfactor Claus, mit 39 Mann Gesamt-Belegschaft, die an dem Schützenhof teilnehmen wollten, nicht. Er stellte am 12. Juni des Jahres einen Antrag auf Nichtabhaltung des Schützenhofes mit der Begründung, daß beim letzten Schützenhof Arbeiter mehrere Tage betrunken waren, größere Geldausgaben hatten und die Arbeit versäumten. Ihr Geld hätten sie nötiger für Nahrung und Kleidung. Auch würden Arbeiter aus anderen Betrieben die Teilnahme am Schützenhof fordern. Ebenfalls wurde teils auch das undisziplinierte, unjuristische Benehmen der Bauern gebrandmarkt und auf die kärglichen Verdienste der Handwerker hingewiesen. Die Genehmigung des Schützenhofes wurde daraufhin wieder aufgehoben. Die Bürgerschützen Holzmindens ließen aber in ihrem Bestreben, ein Fest abzuhalten, nicht nach und werden dieses bei einem Empfang des durchlauchtigsten Erbprinzen von Braunschweig-Bevern am 24. September 1780 nachdrücklich vorgetragen haben, so daß dann aufgrund eines weiteren Antrags am 26. April 1781 wieder ein Schützenhof genehmigt wurde. In Holzminden herrschte seit Jahrzehnten ein kümmerliches Leben, bis Herzog Karl der Erste eingriff und den Landesforstmeister von Langen beauftragte, den Lebensstandard der Bevölkerung zu heben. Die Stadt blühte langsam auf. Die „Klosterschule von Amelunxborn" wurde nach Holzminden verlegt, die Leihkasse eröffnet, eine Druckerei, verschiedene Handwerkszweige sowie eine große Bleiche-Manufaktur angesiedelt. Die Sollinger Sandsteinbrüche, die Gartenplatten und Dachsteine herstellten, waren gut beschäftigt. Es fanden dort etwa 150 Personen Arbeit. Die Eisenhütte beschäftigte etwa 40 Personen. Die Einwohnerzahl war im Jahre 1781 auf 2583 gestiegen. Dieser allgemeine Aufschwung wirkte sich natürlich auch auf das Schützenwesen aus. Durch die Errichtung der Eisenfabrik mußte das Bürgerschießen vom Anger nach der Steinbreite verlegt werden, die noch heute Schießstand und Schützen-Festplatz ist. Über das am 11., 12. und 13. Junius 1781 zu „Holtsminden auf der Steinbreite veranstaltete Bürgerschießen" haben die vier Schaffers Christoph Friedrich Otten, Friedrich Polmau, Christian Heinrich Fettröter und Daniel Kerl eine genaue Abrechnung geführt. In den nachfolgenden zwei Jahrzehnten fanden in fast regelmäßigen Zeiträumen von drei bis vier Jahren jeweils im Monat Juni wieder gut organisierte und verlaufene Bürgerschießen statt. Hervorgetan haben sich in dieser Zeit die Herren August Ferdinand von Waldegge, Oberst, Heinrich Christian Meyer, Bürgermajor und die vier Stadthauptmänner Ernst Hilmar Meyer, Georg Karl Stolle, Heinrich Sölling, Gottlob Pampe und als Schaffer K. W. D. Kerl, Fr. Manegold, Christian Meyer, Christian Beverung und Herr Bürgermeister Schmidt.
Quellen:
Paul Reese - "Holzmindener Stadt- und Schützengeschichte" ©1968
Bernd Meyer - Überarbeitung von 2008